Beiträge
Beitragsjahr 2024
Der jeweilige monatliche Beitrag für DRV-Befreite angestellte Mitglieder ergibt sich aus dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt, höchstens aus € 7.550,00 mal dem Beitragssatz von 18,6 %. Von diesem Betrag haben nach § 172a SGB VI das Mitglied und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte zu tragen.
Selbständige Mitglieder zahlen monatlich den Höchstbeitrag an das Versorgungswerk. Auf Antrag kann eine niedriger Beitrag entsprechend § 19 der Satzung festgesetzt werden. Durch diese Beitragsregulierung kann der Pflichtbeitrag entsprechend dem nachzuweisenden tatsächlichen Einkommen vor Steuern auf bis zu 2/10 des Höchstbeitrages abgesenkt werden.
West | Ost | |
jährliche Beitragsbemessungsgrenze | 90.600,00 € | 89.400,00 € |
mtl. Beitragsbemessungsgrenze | 7.550,00 € | 7.450,00 € |
Beitragssatz | 18,60% | 18,60% |
jährlicher Höchstbeitrag | 16.851,60 € | 16.628,40 € |
mtl. Höchstbeitrag | 1.404,30 € | 1.385,70 € |
1/2 Höchstbeitrag | 702,15 € | 692,85 € |
2/10 Beitrag | 280,86 € | 277,14 € |
Beitragsjahr 2025
Der jeweilige monatliche Beitrag für DRV-Befreite angestellte Mitglieder ergibt sich aus dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt, höchstens aus € 8.050,00 mal dem Beitragssatz von 18,6 %. Von diesem Betrag haben nach § 172a SGB VI das Mitglied und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte zu tragen.
Selbständige Mitglieder zahlen monatlich den Höchstbeitrag an das Versorgungswerk. Auf Antrag kann eine niedriger Beitrag entsprechend § 19 der Satzung festgesetzt werden. Durch diese Beitragsregulierung kann der Pflichtbeitrag entsprechend dem nachzuweisenden tatsächlichen Einkommen vor Steuern auf bis zu 2/10 des Höchstbeitrages abgesenkt werden.
Gesamt-Deutschland (West & Ost) |
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jährliche Beitragsbemessungsgrenze | 96.600,00 € |
mtl. Beitragsbemessungsgrenze | 8.050,00 € |
Beitragssatz | 18,60% |
jährlicher Höchstbeitrag | 17.967,60 € |
mtl. Höchstbeitrag | 1.497,30 € |
1/2 Höchstbeitrag | 748,65 € |
2/10 Beitrag | 299,46 € |